Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke nützt den großen Netzbetreibern und schadet kleinen Stromanbietern, wie zum Beispiel der SWU. Sie hatte in den vergangenen Jahren konsequent den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region vorangetrieben. Im Interview mit business today erklärt Matthias Berz, Vorsitzender der SWU, was der Kompromiss für sein Unternehmen bedeutet.
Ist der Atomkompromiss für Sie ein Kompromiss? Matthias Berz: Ein Kompromiss bestand bisher mit dem Ausstiegsvertrag zwischen der seinerzeitigen Rot-Grünen Regierung und den Atom-Konzernen. Jetzt soll verpackt in ein – aus meiner Sicht mangelhaftes – Energiekonzept wieder eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke bewirkt werden. Das ist kein Kompromiss, sondern ein einseitiges Geschenk, denn die Gegenleistung ist dürftig, der Beitrag für die Energiewende zweifelhaft und die Auswirkung auf den Wettbewerb fatal. Außerdem saßen nur die vier großen Konzerne aber sonst keine Betroffenen am Verhandlungstisch. Wie wirken sich längere Laufzeiten auf die Entwicklung der regenerativen Energieformen aus? Ist die Energiewende damit gestoppt? Berz: Nicht wirklich. Noch wird der Ausbau der regenerativen Energien durch das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, kurz EEG gefördert. Es garantiert den Investoren der jeweiligen Anlage eine feste Vergütung für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom, abhängig von der Art und manchmal auch von der Größe der Anlage – und das auf 20 Jahre. Jeder Investor kann klar auf dieser Grundlage ausrechnen, ob sich die Anlage für ihn rechnet und wann sie sich amortisieren wird. Das gilt für Wind, Wasser, Biomasse und Photovoltaik – völlig unabhängig von der Frage, wie lange Kernkraftwerke am Netz bleiben sollen. Wie wirkt sich die Entscheidung auf die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm aus? Welche Pläne und Umsatz-und Bauvolumina werden sicherheitshalber gestoppt oder vorerst geparkt? Berz: Die Laufzeitverlängerung wird die Projekte der SWU im regenerativen Bereich zunächst nicht beeinträchtigen. Allerdings hat sie Auswirkung auf diejenigen SWUVorhaben, mit denen Strom ökologisch effizient für den Markt produziert werden soll. Dafür ist am Markt gegen alte, steuerlich abgeschriebene Kraftwerke – also Atomkraftwerke, aber zum Beispiel auch alte Kohlekraftwerke – kein Platz mehr. So kommen alle unsere Pläne für neue, moderne Gaskraftwerks- und Kraftwärmekopplungs- Kapazitäten auf den Prüfstand. Die Laufzeitverlängerung wird mit Nachrüstungskosten und Zahlungen in den Fond für Ökostrom verknüpft. Die Zahlungen sind für die Konzerne steuerlich absetzbar. Wie beurteilen Sie diese Vereinbarungen der Regierung mit den vier großen Stromkonzernen? Berz: Das ist ein aus Sicht der Konzerne glänzender Deal. Sie zahlen nur einen Teil ihrer, vom Staat geschenkt bekommenen, Zusatzgewinne steuerlich abzugsfähig in einen Fond ein und holen sich dann aus diesem Topf wieder Zuschüsse für ihre regenerativen Projekte. Die Konzerne können sich wiederum aus den Fonds bedienen, wenn sie in regenerative Energien investieren. Ist das ein Problem? Berz: Nun ja. Es ist ein weiteres Geschenk an die vier Großen. Denn es ist ein Steuersparmodell, das die Marktmacht der vier AKW-Betreiber auch in der Zukunft zementiert. Angestrebt war vor Jahren mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt. Muss man sich davon endgültig verabschieden? Berz: Fakt ist: die Laufzeitverlängerung nützt einseitig den großen Konzernen, die über Atomkraftwerke verfügen. Bei den Stadtwerken kommt von den Vorteilen der günstigeren Erzeugung nichts an. Denn der Großhandelspreis am Strommarkt, auf dem Stadtwerke ihren Strombedarf decken, bildet sich unabhängig von den günstigsten Erzeugungskosten. Insofern verzerrt die Laufzeitverlängerung den Wettbewerb, der ja davon leben sollte, dass es viele Wettbewerber gibt und dass unter ihnen einigermaßen Chancengleichheit herrscht. Was muss passieren, dass sich die Stellung der kommunalen Energieversorger, also z.B. der SWU, wieder verbessert? Hoffen Sie noch auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht? Berz: Stadtwerke hätten dann von einer Laufzeitverlängerung keine Nachteile, wenn die daran geknüpften Bedingungen die Wettbewerbsnachteile für Stadtwerke voll ausgleichen würden. Dazu gehört zum einen eine geeignete vollständige Abschöpfung der finanziellen Vorteile der AKW-Betreiber und zum anderen eine Reduzierung der Kapazitäten der vier Großen im Markt, z.B. durch Abschaltung von alten Kohlekraftwerken, die schlechte Wirkungsgrade haben. Dann hätte man tatsächlich auch der ökologischen Energiewende einen Dienst erwiesen. Genau dies aber fehlt fast völlig im Energiekonzept der Bundesregierung. Zur Frage einer Klage muss ich feststellen, dass kommunale Unternehmen im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nicht klagefähig wären. Bundesländer sind es, mehrere von ihnen haben bereits eine Klage angekündigt. Wir werden die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen.